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VSME-Bericht, Schritt 1: Auswahl der Metriken
Geändert am Mo, 19 Mai um 1:26 NACHMITTAGS
Unter dem Tab "Berichterstattung" können Sie einen neuen Bericht erstellen oder einen bestehenden öffnen. Nach dem Öffnen eines Berichts werden alle enthaltenen Metriken angezeigt.
Im ersten Schritt definieren Sie den Umfang Ihrer Berichterstattung. Wählen Sie dazu die Metriken aus, die für Ihr Unternehmen relevant sind, und schließen Sie jene aus, die gemäß dem Anwendbarkeitsprinzip nicht zutreffen. Die Auswahl erfolgt über den Schalter in der Spalte „Anwendbar?“. Grün markierte Schalter stehen für einbezogene, grau markierte für ausgeschlossene Datenpunkte. Angaben, die sich nicht deaktivieren lassen, gelten immer als anwendbar und sind durch ein Schloss-Symbol gekennzeichnet.
Das Anwendbarkeitsprinzip besagt, dass bestimmte Metriken nur unter bestimmten Umständen relevant sind. Die Anwendbarkeit gibt an, unter welchen Bedingungen Informationen berücksichtigt werden sollen und welche Inhalte nur dann zu berichten sind, wenn sie für Ihr Unternehmen relevant sind.
Unternehmensverantwortung: Es liegt beim Unternehmen zu beurteilen, ob eine bestimmte Metrik auf seine spezifische Situation zutrifft.
Nichtanwendbarkeit = Ausschluss: Wird eine Offenlegung nicht vorgenommen, wird davon ausgegangen, dass sie nicht anwendbar ist. Dieser Ausschluss sollte dokumentiert und nachvollziehbar begründet werden.
Anwendbarkeit = Berichtserstattung erforderlich: Wenn eine Metrik als relevant und anwendbar betrachtet wird, sollten die zugehörigen Informationen aufgenommen werden.
Im EQS Sustainability Cockpit wird dieser Grundsatz unterstützt, indem Sie die jeweiligen Metriken je nach Anwendbarkeit für Ihr Unternehmen aktivieren oder deaktivieren können. Bei einer Deaktivierung sollte eine nachvollziehbare Begründung hinterlegt werden.
Wir empfehlen, alle Berichtspflichten zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Sie können Angaben und Datenpunkte jederzeit manuell aktivieren oder deaktivieren, je nach ihrer Relevanz für dein Unternehmen.
Sobald Sie die Liste der einzuschließenden oder auszuschließenden Angaben finalisiert haben, schließen Sie diesen Schritt ab und fahren mit Schritt 2 fort.
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