Die CSRD und die ESRS-Standards - was, wer, wann?

Geändert am Di, 28 Apr um 10:55 VORMITTAGS


Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, über ihre Auswirkungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu berichten.

Ziel ist es, Nachhaltigkeitsdaten:

  • transparenter
  • vergleichbarer
  • verlässlicher

zu machen.



Was sind ESRS?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, was im Rahmen der CSRD berichtet werden muss. Die ESRS wurden entwickelt, um eine konsistentere und vergleichbarere Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu ermöglichen. Vor ihrer Einführung variierte die Nachhaltigkeitsberichterstattung stark hinsichtlich Umfang, Detailtiefe und Qualität, was es Stakeholdern erschwerte, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten und zu vergleichen.

Die ESRS bieten einen strukturierten Rahmen für:

  • Umwelt-Themen (z. B. Klima, Biodiversität)
  • Soziale Themen (z. B. Belegschaft, Gemeinschaften)
  • Governance-Themen (z. B. Unternehmensführung)


Wichtig: Unternehmen müssen nur über Themen berichten, die für ihr Geschäft wesentlich sind – basierend auf einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse.





Was ist neu (ESRS Simplified Draft)?
Die EU arbeitet derzeit daran, die ESRS-Anforderungen zu vereinfachen, um die Komplexität zu reduzieren.

Derzeit befindet sich der vereinfachte ESRS noch im Entwurfsstadium und wurde noch nicht formell verabschiedet. Die Europäische Kommission wird die finale Version voraussichtlich Mitte 2026 verabschieden. Diese wird dann die Grundlage für zukünftige Berichtspflichten bilden.

Erwartete Änderungen:

  • Weniger verpflichtende Datenpunkte
  • Stärkerer Fokus auf wesentliche Informationen
  • Bessere Abstimmung mit internationalen Standards



Wer muss berichten?
Im aktualisierten Anwendungsbereich der CSRD konzentrieren sich die Berichtspflichten auf die größten Unternehmen.

Die CSRD gilt für:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz
  • Muttergesellschaften großer Unternehmensgruppen, die diese Schwellenwerte erfüllen
  • Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten in der EU



Was ist ein „großes Unternehmen“?
Die Definition eines „großen Unternehmens“ hat sich im Kontext der CSRD geändert.

Während die allgemeine handelsrechtliche Definition (basierend auf Größenkriterien) weiterhin besteht, gilt die CSRD nun primär für Unternehmen, die:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende haben
  • mehr als 450 Mio. € Umsatz erzielen

Das bedeutet, dass weniger Unternehmen in den Anwendungsbereich fallen als in früheren Versionen der Regulierung.



Wann muss berichtet werden?
Die CSRD wird schrittweise eingeführt. Jüngste regulatorische Anpassungen (Omnibus) haben sowohl den Anwendungsbereich als auch den Zeitplan verändert.

Aktueller Stand:

  • 2025–2026: Berichtspflichten können weiterhin für Unternehmen gelten, die zuvor im Anwendungsbereich waren (z. B. unter NFRD), abhängig von der nationalen Umsetzung
  • Ab Geschäftsjahr 2027 (voraussichtlich): Unternehmen im neuen CSRD-Anwendungsbereich beginnen mit der Berichterstattung
  • Spätere Phasen: Nicht-EU-Unternehmen folgen abhängig von ihrer Tätigkeit in der EU

Die neuen Schwellenwerte wurden politisch auf EU-Ebene beschlossen. Die endgültige rechtliche Umsetzung wird nach formaler Zustimmung und Veröffentlichung erwartet.


Hinweis: Mitgliedstaaten können für bestimmte Unternehmen (z. B. ehemalige „Wave 1“-Unternehmen, die unter die neuen Schwellen fallen) vorübergehende Ausnahmen für die Berichtsjahre 2025 und 2026 vorsehen.



Was sollten Sie jetzt tun?
Zur Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung:

  • Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • Identifikation relevanter ESRS-Offenlegungen
  • Aufbau von Datenerhebungsprozessen
  • Abstimmung interner Stakeholder (z. B. Nachhaltigkeit, Finanzen, Compliance)



Kernaussagen

  • Die CSRD macht Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend
  • Die ESRS definieren, was berichtet werden muss
  • Die Berichterstattung konzentriert sich auf wesentliche Themen, nicht auf alle möglichen Angaben
  • Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert spätere Komplexität


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