Einigung im Trilog zur CSRD

Geändert am Mo, 2 Feb um 12:11 NACHMITTAGS

(09.12.25)


Gestern Nacht haben Rat und Parlament eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD im Trilogverfahren erzielt. Für Unternehmen ist besonders relevant, dass die CSRD künftig nur noch für Firmen mit mindestens 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz gelten soll. Diese Schwelle liegt deutlich unter den 1750 Mitarbeitenden, die aus dem Kompromiss im EU-Parlament zwischen konservativen und rechten Fraktionen hervorgegangen war.

Damit rückt die Abstimmung im Europaparlament am 16. Dezember in den Mittelpunkt, in in dem das Plenum dem Kompromiss zustimmen muss. Es wird sich zeigen, ob die rechten Gruppen dem Kompromiss zustimmen, obwohl der Schwellenwert unter ihrem eigenen Verhandlungsvorschlag liegt. Davon hängt ab, ob die Einigung stabil bleibt oder erneut aufbricht.

Zentrale Inhalte der Einigung sind außerdem:
? die Herausnahme von Finanzholdinggesellschaften aus dem CSRD-Anwendungsbereich,
? erhöhte Schwellen für die CSDDD auf 5000 Mitarbeitende und 1,5 Milliarden Euro Umsatz,
? der Wegfall von Klimatransitionsplänen,
? der Verzicht auf einen EU-weit harmonisierten Haftungsrahmen.

Eine spätere Überprüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs wurde ebenfalls vereinbart.

 

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