Updates zum VSME-Modul: Im Einklang mit den neuesten EU-Leitlinien

Geändert am Do, 6 Nov, 2025 um 4:53 NACHMITTAGS

Mit der Omnibus-Richtlinie hat der freiwillige Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (VSME) an Bedeutung gewonnen. Daraufhin wurde in unserer Plattform ein eigenes VSME-Modul bereitgestellt, das auf den damals verfügbaren Dokumenten basierte und einen sofortigen Einstieg in die Berichterstattung ermöglichte.

Seitdem hat sich der Standard selbst zwar nicht verändert, jedoch haben sowohl EFRAG als auch die Europäische Kommission fortlaufend Leitlinien, Hilfestellungen und praktische Verbesserungen veröffentlicht:

  • Am 16. Juni 2025 hat EFRAG die zweite Version der VSME Digital Template veröffentlicht. Dieser Excel-basierte Fragebogen enthält nun automatische Berechnungen, interaktive Felder und integrierte Hilfestellungen. Dadurch wird die manuelle Arbeit reduziert und die Berichterstattung intuitiver.

  • Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission die Empfehlung (EU) 2025/1710 veröffentlicht. Die Empfehlung, auch auf Deutsch verfügbar, verfeinert die Terminologie im VSME-Rahmen weiter, um eine einheitliche Nutzung in ganz Europa sicherzustellen.



Aktualisierung des VSME-Fragebogens

Um die Entwicklungen von EFRAG und der Kommission vollständig abzubilden, wurde der VSME-Fragebogen im Modul aktualisiert. Die Verbesserungen stellen sicher, dass:

  • die Terminologie konsistent ist und die Empfehlung der Kommission widerspiegelt, insbesondere in der deutschen Version,

  • die von EFRAG eingeführten Verbesserungen in Bezug auf Benutzerfreundlichkeit und Automatisierung integriert sind.


Flexibilität und Transparenz bei Berechnungen

Mit dem aktualisierten VSME-Fragebogen bieten wir sowohl mehr Automatisierung als auch Flexibilität:

  • Integrierte Berechnungen: Zusätzliche Felder ermöglichen Berechnungen direkt im Tool und machen Ergebnisse nachvollziehbar, ganz ohne externe Tabellen.
  • Optionale Eingabewerte: Werte, die in vorgeschlagenen Berechnungen genutzt werden, sind nicht verpflichtend. Leere Felder beeinträchtigen die Compliance nicht und schaffen Transparenz.
  • Editierbare Berechnungen: Vorgeschlagene Berechnungsmethoden bleiben editierbar, sodass die Berechnung bei Bedarf angepasst werden kann. Die Berechnungsmethoden stammen aus den offiziellen Richtlinien und der Digital Template.



Das Update ist keine Korrektur der ersten Version, sondern der nächste logische Schritt: Die ursprüngliche Version des VSME-Reportings wurde frühzeitig umgesetzt, und die im Sommer von den europäischen Institutionen veröffentlichten Verfeinerungen werden nun integriert. Bereits eingetragene Daten bleiben vollständig erhalten.


Das Ergebnis: ein noch benutzerfreundlicheres VSME-Modul, das Zeit spart und eng an der offiziellen Leitlinie ausgerichtet ist.




Was sich im Detail geändert hat

Mit dem neuesten Update unseres VSME-Moduls wurden mehrere Datenpunkte ergänzt, verfeinert oder erweitert, um die Genauigkeit zu erhöhen, automatische Berechnungen zu ermöglichen und Konsistenz mit den aktuellen Leitlinien sicherzustellen.


Allgemeine Informationen

  • B1 24e: Die Angabe zur Zahl der Beschäftigten wurde um zwei zusätzliche Datenpunkte ergänzt, die die angewandte Zählmethode erfassen.



Umwelt

  • B3 G15 (für Genossenschaften): Wenn das Unternehmen eine Genossenschaft ist, stehen drei neue Datenpunkte zur Verfügung:

    • Wirksame Beteiligung von Beschäftigten, Nutzer:innen oder anderen Interessengruppen/Gemeinschaften an der Unternehmensführung.

    • Finanzielle Investitionen in das Kapital oder Vermögen von Sozialwirtschaftsakteuren (ohne Spenden und Beiträge).

    • Begrenzungen bei der Gewinnausschüttung, die mit dem gegenseitigen Zweck oder der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI/SGEI) zusammenhängen.

  • B3 29: Die Aufschlüsselung des Energieverbrauchs folgt nun dem „Falls-zutreffend“-Grundsatz, d. h. nur zu berichten, wenn Informationen verfügbar sind.

  • B3 29: Neue Zeile zur Angabe von selbst erzeugtem Strom.

  • B3 30b: Neue Datenpunkte zur Berechnung der Gesamt-Scope-1- und Scope-2-Emissionen, plus zusätzliche freiwillige Datenpunkte für marktbasiertes Scope-2-Reporting.

  • B3 31: Einführung einer automatischen Berechnung der Treibhausgasintensität.

  • B3 52: Einführung der automatischen Summenbildung für Scope-3-Emissionen.

  • B3 53: Neue Datenpunkte zur Offenlegung der Gesamtemissionen Scope 1, 2 und 3 (standort- und marktbasiert).

  • B6 36: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung des Wasserverbrauchs.

  • B7 38a: Einführung einer automatischen Summenbildung gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle.

  • B7 38b: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung des Gesamtabfalls pro Jahr.



Soziales

  • B8 39b: Neue Zeile „Nicht berichtet“ bei der Angabe der Beschäftigtenzahl.

  • B8 40: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung der Fluktuationsrate.

  • B9 41a: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung der Häufigkeit meldepflichtiger Arbeitsunfälle.

  • B10 42b: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung der Gender Pay Gap.

  • B10 42c: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung des Anteils der Beschäftigten mit Tarifvertrag.

  • B10 42d: Neue Zeile „Nicht berichtet“ bei den durchschnittlichen jährlichen Ausbildungsstunden pro Beschäftigtem.

  • B10 42d: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der jährlichen Ausbildungsstunden pro Beschäftigtem.

  • C5 59: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung des Frauen-Männer-Verhältnisses.

  • C9 65: Neue Tabelle zur automatischen Berechnung des Diversitätsverhältnisses.



Governance

  • C7 62a: Neuer Unter-Datenpunkt zur Beschreibung sonstiger Vorfälle innerhalb der Belegschaft.

  • C7 62b: Maßnahmen zur Behandlung solcher Vorfälle sind nun ein eigener Datenpunkt (vorher Unter-Datenpunkt).

  • C8 63c: Neue Zeilen für die Aufschlüsselung der Umsatzerlöse aus fossilen Brennstoffen.

  • B11 43: Klarere, hervorgehobene Referenz zu Korruption und Bestechung.



Terminologie-Updates (deutsche Version)

Die folgenden deutschen Begriffe wurden angepasst, um die Empfehlung der Kommission widerzuspiegeln und Konsistenz sicherzustellen:

  • umfassendes Modul → Zusatzmodul

  • Anwendbarkeitsprinzip → „Falls-zutreffend“-Grundsatz

  • B2 Praktiken → Verfahrensweisen

  • C3 Treibhausgasreduktionsziele und Klimawandel → THG-Reduktionsziele und Übergang für den Klimaschutz

  • C4 Klimarisiken → Klimabedingte Risiken

  • B5 Biologische Vielfalt → Biodiversität

  • B7 Abfallmanagement → Abfallbewirtschaftung

  • B9 Gesundheit und Sicherheit → Gesundheitsschutz und Sicherheit

  • B10 Entlohnung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung → Vergütung, Tarifverhandlungen und Schulung

  • C5 Arbeitskräfte → Beschäftigte

  • C8 Einnahmen → Umsatzerlöse

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