EFRAG hat die überarbeiteten ESRS-Entwürfe veröffentlicht und eine 60-tägige öffentliche Konsultation gestartet (bis 24. September 2025). Ziel ist eine deutliche Entlastung für Unternehmen, mit einer Reduktion der Datenpunkte um 68 % im Vergleich zu den ESRS 2023.
Kernpunkte sind die Vereinfachung der Doppelmaterialitätsanalyse, die Klärung des Verhältnisses zwischen Mindestangaben (MDRs) und thematischen Standards sowie eine bessere Lesbarkeit der Berichte. So soll Nachhaltigkeitsberichterstattung verhältnismäßiger und praxisnäher werden.
Nach Abschluss der Konsultation werden die Standards der Kommission zur Verabschiedung als verbindlicher EU-Rechtsakt vorgelegt.
Wir werden die neuen Anforderungen in der EQS Plattform umgehend integrieren, sobald der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen und alle Änderungen offiziell verabschiedet sind.
EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat davor gewarnt, den Anwendungsbereich der CSRD zu stark zu verkleinern. Investoren seien auf umfassende und vergleichbare ESG-Daten angewiesen. Eine deutliche Einschränkung könnte die Glaubwürdigkeit des europäischen Sustainable-Finance-Rahmens schwächen und zu Fragmentierung führen.
Parallel zur ESRS-Überarbeitung hat die Kommission im Juni einen „Quick Fix“ verabschiedet, der zahlreiche freiwillige Angaben aus ESRS Set 1 für das Berichtsjahr 2025 aussetzt. Die Anwendung der ESRS bleibt verpflichtend, jedoch in reduziertem Umfang.
Der Quick Fix wurde als delegierte Verordnung beschlossen und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich. Er tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Wir werden die Anpassungen im Sustainability Cockpit so schnell wie möglich integrieren.
Mehr erfahren – Europäische Kommission
198 Organisationen – darunter Unilever, Danone, IKEA (Ingka Group), Triodos Bank, Aviva Investors und EQS – haben eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie sich für robuste Nachhaltigkeitsrahmen wie CSRD, ESRS, EU-Taxonomie und CSDDD aussprechen.
Die Erklärung betont, dass Rechtssicherheit und konsistente Daten entscheidend für Investitionen und Risikomanagement sind. Gefordert wird, dass die EU-Institutionen am eingeschlagenen Kurs festhalten und die Regeln nicht im Zuge von Deregulierungsdebatten abschwächen.
Die Kommission hat offiziell den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtstandard für KMU (VSME) vorgestellt. Dieser bietet kleineren Unternehmen ein vereinfachtes Rahmenwerk, um die wachsenden ESG-Datenanforderungen von Investoren, Banken und Kunden zu erfüllen.
VSME ist deutlich schlanker als die ESRS, bleibt aber an die EU-Ziele angepasst. Er stellt damit einen pragmatischen Einstieg in die Berichterstattung dar.
Mehr erfahren
In jüngsten Handelsgesprächen mit den USA hat sich die EU verpflichtet, die Berichtspflichten aus CSRD und CSDDD für Nicht-EU-Unternehmen zu reduzieren. Damit soll den extraterritorialen Effekten der Regulierung Rechnung getragen werden.
Unklar bleibt, wie die Maßnahmen konkret ausgestaltet werden. Kritiker warnen jedoch vor einer ungleichen Behandlung europäischer Unternehmen, die sich bereits auf die vollständige Umsetzung vorbereiten.
Laut Responsible Investor bereitet die Kommission ein zweites Omnibus-Paket vor, das sich auf Umweltregeln konzentriert. Diskutiert werden die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die Green Claims Directive, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) und möglicherweise die Zwangsarbeitsverordnung.
Der Call for Evidence wurde bereits veröffentlicht und ruft Unternehmen, Zivilgesellschaft und weitere Stakeholder zur Stellungnahme auf. Auffällig ist, dass auch noch nicht umgesetzte Gesetze wie die Green Claims Directive einbezogen werden – ein Hinweis darauf, wie stark „Vereinfachung“ inzwischen als politisches Instrument genutzt wird.
Zur Quelle
Die Europäische Ombudsfrau untersucht das Verfahren zum ersten Omnibus-Vorschlag. Kritisiert werden das Fehlen einer Folgenabschätzung und die extrem kurze Ressortabstimmung von nur 24 Stunden (üblich sind zehn Tage).
Die Kommission muss bis 15. September 2025 Stellung nehmen. Dies zeigt, dass Transparenz und saubere Verfahren entscheidend für die Legitimität künftiger Regulierung sind.
Zur Pressemitteilung
Die EBA hat eine Konsultation zu erweiterten ESG-Offenlegungspflichten nach Säule III gestartet. Banken sollen künftig detaillierter über ESG-Risiken, emissionsintensive Engagements und physische Klimarisiken berichten.
Für Unternehmen heißt das: Banken werden verstärkt ESG-Daten abfragen, sodass verlässliches ESG-Datenmanagement zunehmend auch Voraussetzung für Finanzierung wird. Die Konsultation läuft bis 18. August 2025.
Konsultation ansehen
Im zweiten Halbjahr 2025 erweitert EQS das Sustainability Cockpit um neue Module mit den Schwerpunkten:
• Zielsetzung, Szenariomodellierung und Maßnahmenplanung im CO₂-Bereich
• Product Carbon Footprint (PCF)
• Klimarisikoanalyse
Damit können Unternehmen regulatorische Anforderungen direkt mit strategischem Klimamanagement verbinden – von der Lieferkette bis zur Finanzberichterstattung. Interessierte können uns jederzeit kontaktieren, wenn sie Fragen oder Anregungen zu diesen Updates haben.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren