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Konsolidierter oder individueller Bericht - so funktioniert das Set-up
Geändert am Fr, 9 Aug, 2024 um 9:30 VORMITTAGS
Eine zentrale Herausforderung vor dem Start des ESRS-Berichtsprozesses inklusive der Doppelten Wesentlichkeit besteht darin, sicherzustellen, dass alle relevanten Daten im gesamten Konzern einheitlich erfasst, analysiert und gemeldet werden können, einschließlich von allen Einheiten wie Tochtergesellschaften, Geschäftseinheiten oder Standorte.
Dazu muss das berichtende Unternehmen den Umfang der Berichterstattung definieren und festlegen, ob es einen konsolidierten oder einen individuellen Bericht erstellt.
Gemäß ESRS 1 Absatz 62 sind Nachhaltigkeitsberichte für die konsolidierte Gruppe zu erstellen. Wenn das berichtende Unternehmen beispielsweise eine Muttergesellschaft ist, die konsolidierte Finanzberichte erstellen muss, wird der Nachhaltigkeitsbericht ebenfalls für die Gruppe erstellt.
Tochtergesellschaften, die im konsolidierten Bericht einer Muttergesellschaft enthalten sind, müssen keinen eigenen separaten Nachhaltigkeitsbericht erstellen, wenn ihre Informationen im Bericht der Muttergesellschaft enthalten sind. Diese Ausnahme gilt, es sei denn, die Tochtergesellschaft ist ein großes, börsennotiertes Unternehmen, das unabhängig vom Bericht der Muttergesellschaft dennoch einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss.
In der Praxis sehen wir oft, dass Tochtergesellschaften zusätzlich zum Gruppenbericht auch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen möchten. Während konsolidierte Berichterstattung in der Theorie einfach klingt, kann sie in der Praxis zu einer Herausforderung werden, wenn die Gruppe unterschiedliche Geschäftstätigkeiten oder signifikante Abweichungen in den zu berichtenden Informationen aufweist, z. B. von Tochtergesellschaften oder Standorten, insbesondere während der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, der Datenerfassung nach ESRS und der Erstellung des ESRS-Berichts.
Wenn Tochtergesellschaften die Tochtergesellschaftsbefreiung in Anspruch nehmen, müssen sie dennoch bestimmte Informationen offenlegen:
- Den Namen und den Sitz der Muttergesellschaft.
- Weblinks zum konsolidierten Lagebericht der Muttergesellschaft, sofern dieser online verfügbar ist.
- Eine Erklärung in ihrem Lagebericht, die auf ihre Befreiung von der individuellen Nachhaltigkeitsberichterstattung hinweist.
Bei Daato unterstützen wir Sie dabei, indem wir Ihre Organisationsstruktur einrichten, verantwortliche Kollegen zuweisen, gemeinsame Definitionen erstellen und Genehmigungs-Workflows einrichten. Auf diese Weise können alle Daten von jedem notwendigen Stakeholder auf Knopfdruck in einer konsistenten Weise gesammelt werden.
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