Mit Daato haben wir einen intuitiven Workflow entwickelt, um Sie bei der Berechnung der Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität zu unterstützen. Dabei profitieren Sie von:
- Effizienten Möglichkeiten zur Datenerfassung
- Vereinfachter Weg zur Bestimmung der Taxonomie-Fähigkeit
- Nutzerfreundliche Fragen zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität
- Übersicht über die Ergebnisse und Berichtsexport der Taxonomie-Tabelle
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die Arbeit mit dem Taxonomie-Modul auf Daato beginnen und zu Ihrem ersten Taxonomie-Bericht kommen.
Bevor Sie loslegen, schauen Sie sich hier noch einmal die Rollen im Taxonomie-Modul an.
Hintergrund EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung bietet einen Rahmen, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einheitlich zu klassifizieren. Im Mittelpunkt stehen dabei sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltiger Einsatz und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Erhaltung und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Damit eine wirtschaftliche Tätigkeit nach der EU-Taxonomie-Verordnung als nachhaltig gilt, muss sie zu mindestens einem dieser Umweltziele beitragen und gleichzeitig sicherstellen, dass sie keines der anderen Ziele negativ beeinflusst. Beispielsweise kann eine Aktivität, die dem Klimaschutz dient, aber die Biodiversität schädigt, nicht als nachhaltig angesehen werden.
Die Bewertung der Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit basiert auf folgenden Kriterien, die sich auf die genannten Umweltziele beziehen:
- Die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens ist im Rahmen der EU-Taxonomie als förderfähig anerkannt.
- Die Tätigkeit erfüllt grundlegende Sicherheitsstandards, wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, um negative soziale Auswirkungen zu vermeiden.
- Die Tätigkeit trägt wesentlich zu mindestens einem der Umweltziele bei.
- Die Tätigkeit schadet keinem der Umweltziele erheblich (Do No Significant Harm, DNSH).
Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten nicht nur ökologisch vorteilhaft sind, sondern auch keine negativen Auswirkungen auf andere Umweltziele haben.
Roter Faden
Im Roten Faden stellen wir Ihnen, wie in jedem der Daato-Module, die wichtigsten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Taxonomie-Bericht vor. Hier sehen Sie den Roten Faden:
Entitäten anlegen
Falls Sie im Rahmen Ihres Taxonomie-Berichts Daten von mehreren Entitäten erfassen möchten oder diese in Ihre Gruppen-Taxonomie-Berechnung einbinden wollen, müssen Sie diese in der Organisationsstruktur anlegen und Ihnen Manager:innen und Freigabeberechtigte zuweisen.
Neuen Bericht erstellen
Der erste Schritt im Modul ist dann die Erstellung eines Taxonomie-Berichts. Dies erfolgt im Menüpunkt Berichterstattung. Durch Klick auf den Button "Neuer Bericht" erstellen Sie Ihren ersten Taxonomie-Bericht.
In diesem Schritt müssen Sie auch schon die erste wichtige Entscheidung treffen: wollen Sie Daten von Tochtergesellschaften erfassen oder haben Sie alle Informationen auf Gruppenebene vorliegen? Dazu eine Erläuterung:
- Wenn Sie z.B. keine Tochtergesellschaften haben, oder aber alle Finanzdaten (Umsatz, Capex, Opex) inkl. derer von möglichen Tochtergesellschaften auf Gruppenebene vorliegen und hier auch ausreichend Wissen über die Geschäftstätigkeiten aller Gesellschaften vorhanden ist, können Sie sich gegen die Datenerfassung von Tochtergesellschaften entscheiden.
- Wenn Sie Tochtergesellschaften haben, über deren Finanzdaten Sie nicht direkt verfügen, oder Tochtergesellschaften mit Geschäftsaktivitäten die sich stark von Ihren unterscheiden, über die Sie nicht im letzten Detail Informationen vorliegen haben, sollten Sie Tochtergesellschaften einbinden.
EU-Taxonomie-Bewertung ohne Tochtergesellschaften
Sobald Sie Ihren ersten Taxonomie-Bericht öffnen, sehen Sie einen Schritt-für-Schritt-Prozess, der Sie durch die unterschiedlichen Anforderungen auf dem Weg hin zum Taxonomie-Bericht führt. Dies sind folgende:
Taxonomie-Fähigkeit
Nach der Bewertung der Mindestschutzstandards geht es nun darum, die Taxonomie-Fähigkeit Ihres Unternehmens zu bewerten. Die Taxonomie-Verordnung skizziert in diesem Bezug diverse Geschäftsaktivitäten, die einen potentiellen Beitrag zu einem (oder mehreren) der Umweltkriterien leisten. Hier sollten Sie prüfen, welche Wirtschaftsaktivitäten Sie als Unternehmen erfüllen bzw. in welchen Sie tätig sind, oder in welchem der Bereiche Sie CAPEX- oder OPEX-Ausgaben verzeichnen.
Produziert Ihr Unternehmen beispielsweise Zement, wäre die Kategorie "Herstellung von Zement" insbesondere in Hinblick auf den Umsatz relevant. Betreiben Sie hingegen beispielsweise Photovoltaik-Anlagen und erzeugen dadurch Strom, wäre dies für Ihr Unternehmen relevant.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Unternehmen oder in Ihrer Gruppe auch mehrere Sub-Aktivitäten in einer Taxonomie-Aktivität haben können. Dafür können Sie die Beschreibungsfunktion der Aktivität nutzen. Produzieren Sie beispielsweise unterschiedliche Typen Zement, ist es möglich, dass eines der Produkte die Technischen Screening-Kriterien hinsichtlich des substantiellen Beitrags zu einem Umweltziel und den DNSH-Kriterien erfüllt, ein anderes Produkt aus Ihrem Produktportfolio hingegen nicht. In diesem Fall sollten Sie zwei Sub-Aktivitäten in der Taxonomie-Aktivität "Herstellung von Zement" anlegen, z.B. betitelt als "Klimaneutraler Zement" und "Üblicher Zement".
Sie können durch diese Aufschlüsselung im weiteren Verlauf die Fragen zum substantiellen Beitrage und den DNSH-Kriterien jeweils für beide Sub-Aktivitäten beantworten und helfen Daato dadurch nachzuvollziehen, welche Aktivitäten in Ihrem Portfolio Taxonomiefähig und welche Taxonomiekonform sind.
Mindestschutzstandards
Der sogenannte Mindestschutz gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 soll sicherstellen, dass eine Wirtschaftstätigkeit nur dann als „nachhaltig“ (taxonomiekonform) gelten kann, wenn sie auch internationalen Menschenrechtsstandards und Vorschriften zu Themen wie Bestechung und Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb gerecht wird.
Daato hat die entsprechenden Kriterien aus der Taxonomie-Verordnung in nutzerfreundliche und leicht verständliche Fragen übersetzt, die von Ihnen beantwortet werden können. Wir empfehlen darüber hinaus, mögliche Dokumente z.B. für Audit-Zwecke hochzuladen, um Ihre Antworten belegen zu können.
Bei Daato beantworten Sie die Fragen pro Aktivität. Erfüllen Sie die Standards, können Sie den Prozess mit der Taxonomie-Fähigkeitsbewertung für die jeweilige Aktivität fortsetzen. Erfüllen Sie die Standards nicht, haben Sie keine Chance auf Taxonomie-Konformität.
Taxonomie-Konformität
Im Anschluss an die Bewertung der Taxonomie-Fähigkeit und dem Anlegen Ihrer Wirtschaftsaktivitäten geht es nun um die Frage nach der Erfüllung der technischen Screening-Kriterien. Hier stellen sich zwei Kernfragen:
- Leisten Sie mit der Aktivität einen substantiellen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele?
- Wirkt sich Ihre Aktivität nicht negativ auf die anderen fünf Umweltziele aus (DNSH-Kriterien)?
Beide Fragen lassen sich mit mehreren komplexen Kriterien bewerten, die aus der Taxonomie-Verordnung und ihrer delegierten Rechtsakte hervorgehen. Daato hat diese Kriterien in Form von nutzerfreundlichen Fragen formuliert und ermöglicht Ihnen dadurch eine vereinfachte Bewertung beider Aspekte. Sie können währenddessen ständig einsehen, wie Ihre Antworten sich auf Ihre Taxonomie-Konformitätsbewertung auswirken - ob sie beispielsweise nach wie vor konform sind oder durch eine bestimmte Antwort nicht mehr. Außerdem können Sie jederzeit Dokumente z.B. als Beleg hochladen und die Fragen auch an Kolleg:innen weiterleiten.
Überblick über Taxonomiefähige Aktivitäten:
Beantwortung der Kriterien zur jeweiligen Aktivität:
Finanzdaten hinzufügen
Zu guter Letzt folgt das Hinzufügen von Finanzdaten, was notwendig ist, damit Daato Ihre konkrete Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität berechnen kann. Dies funktioniert wie folgt:
- Sie spezifizieren den Gesamt-Umsatz, CAPEX und OPEX Ihres Unternehmens
Um berechnen zu können, wie viel Ihres Umsatzes, CAPEX und OPEX Taxonomiefähig und -konform ist, benötigen wir die Gesamtwerte. Diese können Sie einfach in die entsprechenden Fenster eintragen. - Sie weisen Ihren Aktivitäten (und ggfs. Sub-Aktivitäten) den entsprechenden Umsatz, CAPEX und OPEX zu
Nun müssen Sie die Teilumsätze, -CAPEX und -OPEX Ihren Aktivitäten und Sub-Aktivitäten zuweisen, denn nur so kann Daato den Prozentsatz an Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität berechnen. Hierfür gibt es im System zwei Möglichkeiten:- Einfach: Sie tragen die übergreifenden Zahlen pro Aktivität ein, also pro Aktivität bzw. Sub-Aktivität den Umsatz, CAPEX und OPEX.
- Fortgeschritten: Sie laden alle Finanzbuchhaltungs-Buchungen aus den Bereichen Umsatz, CAPEX und OPEX hoch und weisen diese dann den jeweiligen Aktivitäten bzw. Sub-Aktivitäten zu. Dies ermöglicht Ihnen die Dokumentation der Buchungen direkt im Tool, was für Wirtschaftsprüfer hilfreich sein kann. Um diesen Prozess zu vereinfachen, können Sie auch einen Buchungsstandard hochladen. Hierfür gibt es ein eigenes Menü im Modul. Dort können Sie bestimmte Konten das Kriterium Umsatz, CAPEX oder OPEX zuweisen und dadurch sicherstellen, dass die Buchungen beim Hochladen in Daato den korrekten Kategorien zugewiesen werden.
- Einfach: Sie tragen die übergreifenden Zahlen pro Aktivität ein, also pro Aktivität bzw. Sub-Aktivität den Umsatz, CAPEX und OPEX.
- Daato berechnet Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität
Sobald Sie nun die Finanzdaten für Ihr gesamtes Unternehmen, aber eben auch die Aktivitäten und Sub-Aktivitäten ergänzt haben, berechnet Daato nun im Hintergrund automatisch Ihre Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität.
Analyse & Bericht
Im letzten Schritt haben Sie nun zwei Möglichkeiten, die Ergebnisse Ihres Berichts einzusehen:
- Ein Analysedashboard mit allen relevanten Zahlen.
- Die Taxonomie-Tabelle, die publiziert werden muss.
Die Taxonomie-Tabelle können Sie dann durch Klick auf "Bericht exportieren" auch herunterladen.
EU-Taxonomie-Bewertung mit Tochtergesellschaften
Der Prozess der Taxonomie-Bewertung unter Einbeziehung von Tochtergesellschaften ähnelt dem oben beschriebenen Prozess stark, allerdings werden mehrere der genannten Schritte nicht nur einmal auf Gruppenebene, sondern eben auch von den Tochtergesellschaften durchgeführt. Dies betrifft insbesondere die Schritte zur Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität genauso wie das hinzufügen von Finanzdaten. Die Mindestschutzstandards werden auf Gruppenebene beantwortet.
Das Modul greift dabei auf die Organisationsstruktur zurück, in der Sie als Nutzer:in bei allen Entitäten verantwortliche Manager:innen (und auf Wunsch auch Freigabeberechtigte) für das Taxonomie-Modul hinterlegen können. Diese erhalten dann, sofern Sie im Taxonomie-Modul zu Beginn die Datenerfassung von Entitäten oder Tochtergesellschaften auswählen, nach Abschluss des Schritts zu den Mindestschutzstandards Abfragen, um folgende Schritte selbst zu absolvieren:
- Taxonomie-Fähigkeit
- Taxonomie-Konformität
- Finanzdaten hinzufügen
Im Anschluss werden die Dateneingaben der Tochtergesellschaften dann aggregiert, sodass Sie auf Gruppenebene automatisch einen Gesamt-Überblick über Ihre Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität haben.
Struktur der Schrittabfolge auf Gruppenebene:
Setup der Datenerfassung, inkl. Deadline und Auswahl der Entitäten:
Überblick und Start der Datenerfassung:
Die Tochtergesellschaften sehen dann den oben für die Ebene der Muttergesellschaft beschriebenen Workflow, um taxonomiefähige Aktivitäten zu bestimmen, die Konformität zu bewerten, Finanzdaten hinzuzufügen und ihre Daten an Sie zurückzusenden.
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