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Konsolidierung / Bestimmung des Umfangs der Wesentlichkeitsanalyse
Geändert am Mo, 26 Aug, 2024 um 3:39 NACHMITTAGS
Zu Beginn einer Wesentlichkeitsanalyse muss jedes Unternehmen festlegen, welcher Kreis an (Tochter-)Gesellschaften im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse betrachtet werden soll. Hierbei gilt, dass nicht alle Unternehmen, die in den Betrachtungskreis der Wesentlichkeitsanalyse fallen, auch zwangsläufig in den späteren Konsolidierungskreis der Lageberichterstattung aufgenommen werden müssen. Prinzipiell sollten nur jene Unternehmen in den Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgenommen werden, für die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) auf Konzernebene identifiziert wurden.
Unternehmen sollten daher Gesellschaften in den Betrachtungskreis der Wesentlichkeitsanalyse einbeziehen, bei denen IROs im Geschäftsbetrieb und/oder in vor- bzw. nachgelagerten Wertschöpfungsstufen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können.
Folgende Leitfragen können in diesem Schritt hilfreich sein:
- Wie wurde der Konsolidierungskreis der finanziellen Lageberichterstattung festgelegt?
- Gibt es Tochterunternehmen, die bisher nicht betrachtet wurden, weil sie finanziell nicht wesentlich waren?
- Können diese Tochterunternehmen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Stakeholder des Unternehmens haben?
- In welchem Maß kennt das Unternehmen seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette?
- Wo muss ich Aspekte außerhalb meiner Unternehmensgrenzen berücksichtigen, um ein vollständiges Bild der IROs zu bekommen?
- Was sind die wichtigsten Merkmale meiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette? (Wer sind die Stakeholder, welche natürlichen, personellen oder sozialen Ressourcen spielen eine Rolle?)
- Hat das Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Due-Diligence-Prozesse implementiert?
- Gibt es Prozesse im Unternehmen, die dafür sorgen, dass (potenzielle) negative Auswirkungen identifiziert und vermieden bzw. beseitigt werden können?
Wie funktioniert es auf Daato?
Auf Daato haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Tochtergesellschaften in die Wesentlichkeitsanalyse einzubringen.
Einerseits können Sie die Kolleg:innen dieser Tochtergesellschaften als Stakeholder anlegen und als solche in die Wesentlichkeitsanalyse einbinden. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Andererseits können Sie in der Bewertung eines jeden IRO hinterlegen, ob es sich bei diesem um einen direkten Impact des gesamten Unternehmens, Akteuren aus der Wertschöpfungskette oder aber eben einer oder mehrerer Tochtergesellschaften handelt. Dies können Sie dann wie folgt dokumentieren:
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