Das Mapping basiert auf dem von der EFRAG veröffentlichten Dokument "Mapping sustainability matters with disclosure requirements" (ID 177). Dieses stellt eine direkte Verbindung zwischen den Nachhaltigkeitsthemen aus ESRS 1 AR 16 und den spezifischen Angabepflichten der thematischen ESRS-Standards her. Sobald ein Thema als wesentlich eingestuft wird, sind die dazugehörigen Angabepflichten des relevanten thematischen ESRS zu erfüllen (ESRS 1 Abs. 30).
Ein besonderes Merkmal von Daato ist, die zusätzliche Zuordnung bis auf die Datenpunktebene. Dies wurde im Rahmen des PS880-Audits vom Wirtschaftsprüfer DDP geprüft und ermöglicht eine genaue und detaillierte Abbildung der relevanten Datenpunkte.
Vorteile des Mappings
Automatische Auswahl relevanter Angabepflichten und Datenpunkte basierend auf Ihrer individuellen Wesentlichkeitsanalyse
Präzise und detaillierte Abbildung auf Datenpunktebene
Reduzierter Arbeitsaufwand durch vordefinierte Zuordnungen
Volle Flexibilität: Möglichkeit, Angabepflichten und Datenpunkte individuell ein- oder auszuschließen und die Auswahl jederzeit anzupassen
Durch die Kombination des standardisierten EFRAG-Mappings mit zusätzlichen, praxisnahen Zuordnungen erleichtert Daato den Berichtsprozess erheblich. So können Sie Ihre Angabepflichten effizient und verlässlich erfüllen.
Beispiel
Während EFRAG beide Nachhaltigkeitsthemen der gesamten Angabepflicht E2-5 zuordnet, erfolgt bei Daato eine detailliertere Zuordnung auf Datenpunktebene. Die Datenpunkte unter §34 lassen sich eindeutig dem Nachhaltigkeitsthema „Besorgniserregende Stoffe“ zuordnen, während die Datenpunkte unter §35 klar dem Thema „Besonders Besorgniserregende Stoffe“ zugewiesen sind. Zusätzlich sind die Datenpunkte unter ESRS 2 MDR-M 77 a (Methoden und Prüfung) relevant, sobald mindestens eines der beiden Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich eingestuft und berichtet werden muss. Sie können nur dann ausgeschlossen werden, wenn weder „Besorgniserregende Stoffe“ noch „Besonders Besorgniserregende Stoffe“ als wesentlich gelten.
Die Themen werden gezielt den entsprechenden Datenpunkten zugeordnet:
- Wie wird mit Datenpunkten umgegangen, die sich nicht eindeutig einem bestimmten Nachhaltigkeitsthema zuordnen lassen?
Wenn eine eindeutige Zuordnung zu einem spezifischen Nachhaltigkeitsthema nicht möglich ist oder der Datenpunkt einen gesamten Nachhaltigkeitsbereich (z. B. Klima) abdeckt, wird dieser Datenpunkt allen relevanten Unterthemen dieses Bereichs zugeordnet. Das bedeutet, dass ein Datenpunkt nur ausgeschlossen wird, wenn keines der relevanten Nachhaltigkeitsthemen (z. B. "Anpassung an den Klimawandel", "Klimaschutz" oder "Energie" im Bereich Klima) von wesentlich ist.
- Warum werden die Datenpunkte zum Thema Energie nicht deaktiviert, wenn „Energie“ nicht als wesentlich eingestuft wird?
Die Datenpunkte zum Thema „Energie“ werden nicht deaktiviert, selbst wenn das Nachhaltigkeitsthema „Energie“ in der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse nicht als wesentlich eingestuft wird, da im EFRAG-Dokument unter E1 „Climate Change“ in Punkt (a) festgelegt wird, dass die Themen „Energie“ und „Klimaschutz“ miteinander verknüpft sind. Insbesondere betrifft dies die Datenpunkte in der Angabepflicht E1-5 „Energieverbrauch und Energiemix“, die Aspekte des Energieverbrauchs abdecken, die mit dem Klimaschutz zusammenhängen. Daher werden diese Datenpunkte nur ausgeschlossen, wenn sowohl das Thema „Energie“ als auch das Thema „Klimaschutz“ nicht als wesentlich eingestuft werden.
- Wo kann ich das komplette Mapping der Nachhaltigkeitsthemen zu den Datenpunkten einsehen?
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne das vollständige Mapping der relevanten Datenpunkte zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu einfach an unser Support-Team unter support@daato.net.
- Das Mapping der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse zu den ESRS-Angabepflichten und Datenpunkten macht keinen Sinn.
Dass Daato das Mapping überhaupt auf Datenpunktebene anbietet, ist ein Alleinstellungsmerkmal. Viele bieten dies nur auf Ebene der Angabepflichten an. Außerdem wurde unser Mapping im Rahmen des PS880-Audits auch noch einmal vom Wirtschaftsprüfer DDP entgegen der ESRS und dem Mapping-Dokument der EFRAG überprüft und deckt vollständig alle dort genannten Anforderungen ab.
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