EQS-Regulatorische Updates 8. Juli 2025

Geändert am Di, 8 Jul um 12:01 NACHMITTAGS


Während die Diskussionen über Vereinfachung in Europa an Fahrt gewinnen, entwickeln sich globale Nachhaltigkeitsrahmen weiter und expandieren. Wichtige Entwicklungen zeigen: Auch wenn Schwellenwerte und Zeitpläne überdacht werden, bleibt die Gesamtrichtung klar: vorwärts. 



EFRAG plant laut einem diese Woche diskutierten Entwurf, die Anzahl der ESRS-Datenpunkte um über 50 % zu reduzieren. Die finale Version wird morgen an die Europäische Kommission übermittelt. 
Wichtige Vereinfachungen umfassen: 
– Reduzierte Komplexität der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (z. B. weniger Scoring, klarere Wesentlichkeitslogik) 
– Fokus in ESRS E1 vermutlich auf finanzielle Kontrolle beschränkt, im Einklang mit finanziellen Offenlegungen 
– Anpassungen der Mindestoffenlegungsanforderungen (weniger verpflichtende Datenpunkte, klarere Struktur) 
– Einführung von unverbindlichen Leitlinienabschnitten (auch in freiwilligen Bereichen, vorbehaltlich rechtlicher Prüfung) 
– Mehr Flexibilität im Berichtsaufbau (z. B. Executive Summaries, Nutzung von Anhängen) 

Der Entwurf der überarbeiteten Standards wird bis Mitte Juli erwartet, eine finale Entscheidungsrunde ist für den 25. Juli 2025 geplant. Anschließend folgt eine Konsultation. Die endgültige Fassung wird bis Ende November erwartet und danach der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt. 

Bei EQS werden wir sicherstellen, dass die neuen Standards nach ihrer Finalisierung in unserem ESRS-Modul verfügbar sind. 

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Während in Brüssel noch diskutiert wird, schreiten andere Regionen mit der Umsetzung voran. Australiens neue Sustainable Finance Taxonomy sendet ein klares Signal für die Ausrichtung grüner Investitionen im asiatisch-pazifischen Raum. 

In Europa hat Dänemark mit dem Lovforslag L 193 eine neue gesetzliche Verpflichtung eingeführt, wonach Banken Klima- und ESG-Risiken in ihre Kreditprüfungsprozesse integrieren müssen. Dies umfasst ESG-Übergangspläne, dokumentierte Governance für Klimarisiken und mehr Transparenz bei nachhaltigen Investitionen. Dänemark positioniert sich damit an der Spitze EU-konformer nachhaltiger Finanzregulierung, eng verknüpft mit CSRD, ESRS E1 und den ESG-Risikoleitlinien der EBA. 

Unterdessen hat Spanien neue gesetzliche Verpflichtungen zur CO₂-Fußabdruck-Bilanzierung eingeführt. 

Weltweit machen laut der IFRS Foundation 36 Jurisdiktionen konkrete Fortschritte bei der Umsetzung der ISSB-Standards. Eine globale ESG-Harmonisierung wird zunehmend zur Norm. 



Neueste Entwicklungen in der Bankenaufsicht zeigen, dass ESG-bezogene Offenlegung über reine Compliance hinausgeht. Die neuesten Auslegungen der EBA zu den Pillar-3-ESG-Standards betonen die Integration von Nachhaltigkeit in Risikosteuerung, Transparenz und geschäftliche Entscheidungen. 

Wichtig ist, dass der Rahmen auch für kleine und nicht komplexe Institute gilt, wobei die Erwartungen proportional an Größe und Risikoprofil angepasst werden. ESG-Risikomanagement wird zum grundlegenden Standard – für den gesamten Bankensektor. 

Parallel dazu hebt der neue freiwillige Rahmen des Basler Ausschusses für klimabezogene Finanzrisiken hervor, dass Finanzinstitute Klimarisiken in ihre umfassendere Risikostrategie integrieren sollen. 



Trotz verschobener regulatorischer Zeitpläne behalten Unternehmen die Klimatransformation als Priorität. Der Climate Transition Barometer von BCG bestätigt, dass CO₂-Reduktion, Zielsetzungen und Dekarbonisierungsplanung weiterhin zentrale Bestandteile von Unternehmensstrategien und Stakeholder-Dialogen sind. Investoren- und Marktdruck sorgen dafür, dass Klimamaßnahmen auf Vorstandsebene präsent bleiben. 



Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung zur Vereinfachung der Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erzielt. 

Die aktualisierten Vorschriften sollen die Klarheit und Effizienz des Systems verbessern, das Kohlenstoff-Leckagen in emissionsintensiven Sektoren verhindern soll. 

Wichtige Änderungen umfassen: 
– Vereinfachte Struktur für die Meldung eingebetteter Emissionen in Importwaren 
– Klare Verpflichtungen für Importeure und Händler 
– Ein zugänglicheres Register und vereinfachte Datenübermittlung für Betreiber 
– Stärkere Angleichung an das EU-Emissionshandelssystem (ETS) 

CBAM ist ein zentrales Instrument des Fit-for-55-Pakets der EU und wird schrittweise eingeführt. Diese Einigung ebnet den Weg für eine reibungslosere Umsetzung bis zum vollständigen Betriebsstart 2026. 
 
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Am 20. Juni bestätigte die EU-Kommission zunächst, dass sie ihren Vorschlag zur Green Claims Directive zurückziehen wird. Diese sollte Umweltmarketingaussagen regulieren, indem Unternehmen verpflichtet werden, diese durch überprüfbare Nachweise zu belegen. 

Nur wenige Tage später, am 25. Juni, erklärte die Kommission, es sei nie ihre Absicht gewesen, den Vorschlag zurückzuziehen, und sie unterstütze ihn weiterhin. 

Somit liegt es nun an den Mitgliedstaaten im Rat der EU sowie den Abgeordneten im Parlament, einen Kompromiss zu finden. 
 
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Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Anwendung der EU-Taxonomie verabschiedet, um die administrative Belastung für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Umwelt- und Klimaziele beizubehalten. 

Wichtige Vereinfachungen umfassen: 
– Unternehmen müssen die Taxonomie-Fähigkeit und -Übereinstimmung für finanziell nicht wesentliche Tätigkeiten (unter 10 % des Umsatzes, CapEx oder OpEx bei nicht-finanziellen Unternehmen) nicht mehr bewerten. 
– Nicht-finanzielle Unternehmen müssen keine Taxonomie-Übereinstimmung mehr für OpEx bewerten, die für ihr Geschäftsmodell unwesentlich sind. 
– Für Finanzinstitute werden wichtige Indikatoren wie der Green Asset Ratio (GAR) vereinfacht, und detaillierte Taxonomie-KPIs können um zwei Jahre verschoben werden. 
– Berichtsvorlagen werden vereinfacht, wodurch die Datenpunkte für nicht-finanzielle Unternehmen um 64 % und für Finanzinstitute um 89 % reduziert werden. 
– Die „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit Chemikalien werden vereinfacht. 

Der delegierte Rechtsakt wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Es gilt eine viermonatige Prüfungsfrist, die um zwei Monate verlängert werden kann. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2026, Unternehmen können sie jedoch freiwillig bereits für das Geschäftsjahr 2025 anwenden. 

Sobald Rat und Parlament diesen Änderungen zustimmen, werden wir unser Taxonomie-Modul im Sustainability Cockpit entsprechend aktualisieren. 
 
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Mehrere Fraktionen im Europäischen Parlament haben im Rahmen der Omnibus-Debatte Änderungen an den CSRD-Schwellenwerten vorgeschlagen. Diese unterscheiden sich deutlich von den Vorschlägen des Rates der Mitgliedstaaten (1.000 Mitarbeiter / 450 Mio. € Umsatz) und der konservativen EVP-Fraktion (3.000 Mitarbeiter / 450 Mio. € Umsatz). 

So schlagen Sozialisten (S&D), Grüne (The Greens/EFA) und Liberale (Renew) eine neue Kategorie „mittelgroßer“ Unternehmen vor, die vereinfachten Berichtsanforderungen unterliegen soll: 
– Pascal Canfin (Renew): Unternehmen mit 500–1.000 Mitarbeitern sollen nach vereinfachten Nachhaltigkeitsstandards (S-ESRS) berichten, mit einer gestaffelten Prüfungspflicht über fünf Jahre. Keine Pflicht zur Anwendung des vollständigen ESRS Set 1. 
– Lara Wolters (S&D): Unternehmen mit 250–500 Mitarbeitern sollen „ein vereinfachtes Set an Anforderungen“ anwenden, aber dennoch einer Prüfungspflicht unterliegen. 
– Kira Marie Peter-Hansen (Grüne): Ähnlicher Vorschlag für einen vereinfachten Berichtsstandard für Unternehmen mit 250–500 Mitarbeitern. 

In allen Vorschlägen bleibt die Umsatzschwelle von 50 Mio. € unverändert, und Unternehmen oberhalb der oberen Mitarbeiterschwelle wenden das vollständige ESRS Set 1 an. 

Das Parlament strebt an, seine Position bis Oktober 2025 zu verabschieden, gefolgt von Trilog-Verhandlungen mit dem Rat im November und Dezember 2025. Der Ausgang bleibt offen, Kompromisse zwischen den Fraktionen sind möglich. 

Eine politische Einigung zwischen Konservativen, Sozialisten, Liberalen und Grünen scheint wahrscheinlich. Eine Rechtsverschiebung könnte die Unterstützung der Kommission im Parlament gefährden, was die großen Parteien vermeiden möchten. 
 

Quelle: Lara Wolters auf LinkedIn 



Eine Gruppe führender Investoren- und Wirtschaftsverbände, darunter Eurosif, EFAMA und Frank Bold, hat eine gemeinsame Erklärung zur CSRD-Omnibus-Initiative veröffentlicht und fordert einen ausgewogenen Ansatz bei der Vereinfachung. 

Wichtige Botschaften aus der Erklärung: 
– Unterstützung für die Reduzierung von Komplexität und Belastung, insbesondere für kleinere Unternehmen. 
– Klare Warnung vor übermäßiger Deregulierung, die investor-relevante Offenlegungen schwächen könnte. 
– Betonung der Bedeutung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit und des Erhalts zentraler Transparenzelemente der CSRD. 
– Notwendigkeit stabiler und vergleichbarer ESG-Daten zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen, Risikobewertungen und Übergangsfinanzierungen. 

Die Erklärung spiegelt die wachsende Besorgnis der Finanzmarktteilnehmer wider, dass zu weitgehende Vereinfachungen den Zweck der CSRD als Eckpfeiler nachhaltiger Finanzen in Europa untergraben könnten. 
 

 

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