Bewertung der Taxonomie-Konformität

Geändert am Do, 22 Mai um 4:53 NACHMITTAGS

Sobald Sie festgestellt haben, welche Taxonomie-Aktivitäten von Ihrem Unternehmen abgedeckt werden, folgt die größte Herausforderung im Rahmen der EU-Taxonomie-Bewertung: die Frage nach der Taxonomie-Konformität. Hier geht es darum, ob Sie von der Taxonomie-Verordnung vorgegebene sogenannte technische Screening-Kriterien erfüllen. Dabei stellen sich zwei Kernfragen:

 

  • Leisten Sie mit der Aktivität einen substantiellen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele?
  • Wirkt sich Ihre Aktivität nicht negativ auf die anderen fünf Umweltziele aus (DNSH-Kriterien)?

 

Beide Fragen lassen sich mithilfe mehrerer komplexer Kriterien bewerten, die aus der Taxonomie-Verordnung und ihrer delegierten Rechtsakte hervorgehen. Ein Automobilkonzern würde beispielsweise bestätigen müssen, dass von ihm produzierte emissionsfreie Autos tatsächlich keine Emissionen ausstoßen. Der Zementhersteller aus dem vorherigen Beispiel müsste nachweisen, dass sein klimaneutraler Zement tatsächlich unter einem bestimmten CO2-Ausstoß pro Tonne bleibt.


Daato hat die technischen Screening-Kriterien in Form von nutzerfreundlichen Fragen formuliert und ermöglicht Ihnen mithilfe dieser Entscheidungsbäume eine vereinfachte Bewertung beider Aspekte. Sie können währenddessen ständig einsehen, wie Ihre Antworten sich auf Ihre Taxonomie-Konformitätsbewertung auswirken - ob sie beispielsweise nach wie vor konform sind oder durch eine bestimmte Antwort nicht mehr. Außerdem können Sie jederzeit Dokumente z.B. als Beleg hochladen und die Fragen auch an Kolleg:innen weiterleiten.


Überblick über Taxonomiefähige Aktivitäten:



Beantwortung der Kriterien zur jeweiligen Aktivität:



Bitte beachten Sie, dass Fragen teilweise mit Konditionalitäten versehen sind und auf Antworten vorheriger Fragen basieren. Dadurch werden nicht immer von Beginn an alle Fragen angezeigt.


Falls eine Antwort nicht den Konformitätskriterien entspricht, wird Ihnen das mit einer Warn-Nachricht angezeigt. Sie können den Fragebogen dann zwar weiter beantworten, allerdings nur zu Informationszwecken.





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