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EQS-Regulatorische Updates. 24. November 2025
Geändert am Mo, 24 Nov, 2025 um 12:19 NACHMITTAGS


Das Europäische Parlament hat seine Position zum Omnibus I-Paket verabschiedet – mit deutlichen Abstrichen gegenüber dem Kommissionsentwurf.
Die EVP setzte sich mit Stimmen rechter Parteien durch und verabschiedete u. a.:
- CSRD gilt ab 1.750 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz
- CSDDD: Klimatransitionspläne gestrichen
- CSDDD: zivilrechtliche Haftung stark eingeschränkt
Nun folgen Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission, die beide eine ambitioniertere Linie verfolgen. Eine Einigung noch dieses Jahr ist fraglich.
Final ist das jedoch nicht:Zunächst muss das Europäische Parlament am 26. November seine Position festlegen – erst danachkönnen Trilogverhandlungen beginnen.
Kernpunkte des Ratsvorschlags:
- neue Anwendungstermine: 30.12.2026 (mittelgroße & große Unternehmen) / 30.06.2027 (kleine & Kleinstunternehmen)
- DDS-Pflicht nur für Erst-Inverkehrbringer
- kein eigenes DDS für Downstream-Unternehmen
- Referenznummern nur für den ersten Downstream-Operator
- vereinfachte Einmal-Erklärung für Kleinstunternehmen
- Review-Klausel bis 30. April 2026
Solange keine Einigung erzielt wird, bleibt theoretisch möglich, dass die EUDR formal weiterhin am 30. Dezember 2025 in Kraft tritt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt mit sofortiger Wirkung die Prüfung der Unternehmensberichte gemäß §§ 12 und 13 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ein. Hintergrund ist das am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Änderungsgesetz, das die Berichtspflicht aufhebt und Sanktionen nur noch bei „schweren“ bzw. „besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen“ vorsieht. Mit dieser Weisung greift die Bundesregierung der Gesetzesnovelle vor, die voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft tritt. Die Einreichung von LkSG-Berichten über das BAFA-Portal ist daher ab sofort nicht mehr möglich.
Mehr Informationen: BAFA
Die Kommission hat die ersten CBAM-Benchmark-Werte für 2026–2030 veröffentlicht.
Wichtige Punkte:
- verschiedene Werte für 2026–27 vs. 2028–30
- separate Benchmarks für Standardwerte vs. verifizierte Emissionen
- produktspezifische Benchmarks je nach Produktionsmethode
- Nähe zu bestehenden ETS-Benchmarks
- weiterhin große praktische Herausforderungen für Unternehmen aufgrund fehlender Daten aus Lieferketten
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 wurde veröffentlicht und erweitert die zeitlichen Übergangsregelungen für die erste CSRD-Berichtswelle:
- große Unternehmen >750 MA: Aufschub für E4, S2, S3, S4
- Materialität weiterhin verpflichtend
- Erleichterungen in E1, E2, E3 gelten auch 2025/26
- Unternehmen <750 MA: keine Pflicht zu Scope 3, Total GHG, vollständigem S1
Damit wird der Umfang 2025/26 nicht höher als im ersten CSRD-Berichtsjahr.
Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Umsetzung des kalifornischen Gesetzes SB 261 vorerst gestoppt.
Das Gesetz hätte tausende Unternehmen verpflichtet, klimabezogene Finanzrisiken offenzulegen und entsprechende Maßnahmen zu beschreiben – die erste Offenlegung wäre in wenigen Wochen fällig gewesen.
Wichtig:
Das Gericht hat NICHT das zweite kalifornische Klimagesetz (SB 253) gestoppt.
Die Pflicht zur Berichterstattung über Scope 1, 2 und 3-Emissionen bleibt damit bestehen und tritt weiterhin 2026 (Scope 1 & 2) und 2027 (Scope 3) in Kraft.
Damit entsteht ein ungewöhnlicher Zustand:
- Klimarisikoberichterstattung (SB 261) → pausiert
- Emissionsberichterstattung (SB 253) → weiterhin auf Kurs
Unternehmen müssen ihre Dekarbonisierungs- und Emissionsbuchhaltungsprozesse daher wie geplant weiter vorbereiten.
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