Scope 3.6. - Geschäftsreisen

Geändert am Mo, 12 Aug, 2024 um 1:33 NACHMITTAGS

Scope 3.6-Emissionen umfassen die indirekten Treibhausgasemissionen, die mit den Geschäftsreisen Ihrer Mitarbeiter verbunden sind. Diese Emissionen entstehen durch die Nutzung von Verkehrsmitteln, die nicht im Besitz des Unternehmens sind oder von ihm kontrolliert werden, sondern von externen Dienstleistern bereitgestellt werden.


Beispiele für Scope 3.6-Emissionen:

  • Emissionen, die bei der Nutzung von Flugzeugen für Inlands- und Auslandsflüge entstehen.
  • Emissionen durch die Nutzung von Mietwagen oder Taxis während Geschäftsreisen.
  • Emissionen, die bei der Nutzung von Zügen, Bussen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln entstehen.
  • Emissionen durch die Nutzung privater Fahrzeuge für geschäftliche Zwecke, wenn die Kilometerleistung erstattet wird.


Relevante Aktivitäten für Scope 3.6-Emissionen:

Um die Scope 3.6-Emissionen Ihres Unternehmens zu identifizieren, sollten Sie folgende Aktivitäten und Bereiche untersuchen:

  1. Flugreisen: Alle Flüge, die Ihre Mitarbeiter für geschäftliche Zwecke unternehmen, einschließlich Inlands- und Auslandsreisen.
  2. Straßenverkehr: Die Nutzung von Mietwagen, Taxis, privaten Fahrzeugen (bei Kilometererstattung) oder Unternehmensfahrzeugen, die für Geschäftsreisen verwendet werden.
  3. Öffentliche Verkehrsmittel: Reisen mit Zügen, Bussen, Straßenbahnen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.
  4. Übernachtungen: Indirekte Emissionen durch Hotelübernachtungen können in einigen Fällen ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie Teil einer Geschäftsreise sind.


Wo finde ich Daten zu meinen Scope 3.6-Emissionen?

Die Erfassung von Scope 3.6-Emissionen kann durch Daten aus verschiedenen Quellen erfolgen:

  1. Reiseabrechnungssysteme: Interne Systeme, die Reisekosten und -abrechnungen verwalten, enthalten oft detaillierte Informationen über die Transportmittel, die von Ihren Mitarbeitern für Geschäftsreisen genutzt wurden.
  2. Reisebüroberichte: Wenn Ihr Unternehmen ein Reisebüro oder einen Reisedienstleister nutzt, können diese detaillierte Berichte über die von ihnen organisierten Reisen und die entsprechenden Emissionen liefern.
  3. Kilometerabrechnungen: Daten über die Nutzung privater Fahrzeuge für geschäftliche Zwecke, basierend auf Kilometerabrechnungen, können zur Schätzung der Emissionen verwendet werden.
  4. Flugbuchungen: Fluggesellschaften und Reisebüros können spezifische Daten zu den Flügen liefern, einschließlich der zurückgelegten Entfernungen, die zur Berechnung der Emissionen genutzt werden können.
  5. Unternehmensrichtlinien: Interne Unternehmensrichtlinien zu Geschäftsreisen können Informationen über die bevorzugten Transportmittel und deren Nutzungshäufigkeit liefern, die zur Schätzung der Emissionen hilfreich sind.

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