Sustainability Update: KOM-Entwurf zum freiwilligen ESRS-Standard (ehem. VSME)

Geändert am Do, 14 Mai um 11:16 VORMITTAGS

(13.05.26)


Die Europäische Kommission hat parallel zu den ESRS Simplified Konsultationsentwürfen auch einen Entwurf für den zukünftigen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard veröffentlicht, der auf dem bisherigen VSME Standard basiert. 


Was hat sich gegenüber dem bisherigen VSME Standard geändert?

Die grundsätzliche Struktur des bisherigen VSME bleibt erhalten – insbesondere die Aufteilung in ein Basis Modul und ein Umfassendes Modul sowie der freiwillige Charakter des Standards. Die Kommission hat den bisherigen VSME jedoch weiterentwickelt und stärker an den neuen Omnibus-Regelungen, dem Value-Chain-Cap sowie den Anforderungen von Banken, Investoren und großen Unternehmen angepasst. Insgesamt wird der Standard dadurch klarer strukturiert und regulatorisch deutlich relevanter für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette.


1. Der Anwendungsbereich wurde verändert

Bisher (VSME Standard)

Der VSME war:

  • ein freiwilliger Standard für nicht börsennotierte KMU.

Die Größenklassen orientierten sich an:

  • Mikro
  • Klein
  • Mittelgroß

mit den bekannten Bilanz-/Umsatzschwellen. 


Neu im KOM-Entwurf

Der Standard gilt jetzt für:

  • Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden. 


Praktische Bedeutung

Der Standard wird künftig deutlich relevanter:

  • nicht nur für klassische KMU
  • sondern auch für größere Mid-Caps

Vor allem:

  • Unternehmen, die künftig aus der CSRD herausfallen,
  • aber weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen liefern müssen.


2. Der VSME wird jetzt direkt mit dem „Value Chain Cap“ verknüpft

Bisher

Der VSME war primär ein freiwilliges Reporting-Framework.


Neu im KOM-Entwurf

Der Standard wird jetzt ausdrücklich:

  • zum Referenzrahmen für Informationsanfragen entlang der Wertschöpfungskette.

Zusätzlich wurde erstmals eine konkrete Liste definiert, welche Nachhaltigkeitsinformationen große Unternehmen und Banken künftig überhaupt von kleineren Unternehmen in der Lieferkette anfragen dürfen („Value Chain Cap“).


Praktische Bedeutung

Große Unternehmen und Banken sollen künftig Informationen von kleineren Unternehmen möglichst nur noch innerhalb dieses Rahmens anfragen dürfen.



3. Einführung neuer Disclosure-Kategorien

Bisher

Im bisherigen VSME:

  • Basis vs. Umfassendes Modul
  • aber keine explizite Klassifizierung einzelner Datenpunkte.


Neu im KOM-Entwurf

Jeder Datenpunkt wird jetzt kategorisiert als:

  • verpflichtend („necessary“)
  • nur bei Relevanz erforderlich („necessary if applicable“)
  • freiwillig („voluntary“)
  • zusätzliche sektorbezogene Angaben („consideration when reporting sector information“)


Praktische Bedeutung

Das macht den Standard:

  • deutlich klarer
  • einfacher anwendbar
  • stärker wesentlichkeitsorientiert

Unternehmen sehen jetzt viel klarer:

  • was wirklich verpflichtend ist
  • was nur optional ist.


4. Neue Erleichterung für sehr kleine Unternehmen (<10 Mitarbeitende)

Neu

Mehrere Datenpunkte sind jetzt:

  • nur für Unternehmen mit >10 Mitarbeitenden notwendig,
  • darunter freiwillig.

Beispiele:

B3 – Energie & GHG

B6 – Wasser

B7 – Abfall


Praktische Bedeutung

Mikro-Unternehmen werden entlastet.



5. Regeln zur Auslassung von Informationen wurden deutlich erweitert

Bisher

Der VSME kannte bereits Ausnahmen für:

  • klassifizierte Informationen
  • sensible Informationen


Neu im KOM-Entwurf

Jetzt ausdrücklich ergänzt:

  • Geschäftsgeheimnisse
  • geistiges Eigentum
  • Know-how
  • Innovationsergebnisse
  • andere rechtlich geschützte Informationen

Praktische Bedeutung

Deutlich stärkerer Schutz:

  • sensibler Unternehmensinformationen
  • insbesondere für technologieorientierte Unternehmen.


6. B3 – Treibhausgasemissionen & Energie wurde angepasst

Bisher

Die Angaben zu:

  • gesamten Treibhausgasemissionen
  • Scope-1-Emissionen
  • Scope-2-Emissionen

waren bereits Bestandteil des bisherigen VSME Standards.


Neu

Jetzt ausdrücklich als:

  • absolute gesamte Treibhausgasemissionen

definiert.


Zusätzlich wurden:

  • die Anbindung an ISSB und das GHG Protocol verstärkt,
  • Definitionen präzisiert
  • und Kategorien klarer strukturiert.


Zusätzlich neu

Scope-3-Angaben werden nun ausdrücklich als:

  • zusätzliche sektorabhängige Angabe

eingeordnet und damit deutlich weniger verpflichtend ausgestaltet.


Praktische Bedeutung

Scope 3 bleibt relevant, aber deutlich weniger verpflichtend.


7. Berichterstattung zu Wasser wurde vereinfacht

Bisher

Die Angaben zu Wasserentnahme waren verpflichtend, während die Anforderungen zum Wasserverbrauch breiter und weniger klar abgegrenzt formuliert waren.


Neu

Angaben zum Wasserverbrauch sind künftig:

  • nur noch bei signifikant wasserintensiven Prozessen
  • und nur für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden verpflichtend.


Praktische Bedeutung

Große Erleichterung für:

  • Dienstleister
  • Softwareunternehmen
  • Beratungen
  • Bürobetriebe


8. Berichterstattung zu Abfall wurde entschärft

Neu

Statt:

  • detaillierter Abfallströme

jetzt Fokus auf:

  • Gesamtgewicht
  • gefährlichem vs. nicht gefährlichem Abfall
  • Recycling-Anteil


9. Gender Pay Gap wurde deutlich reduziert

Bisher

Gender Pay Gap war:

  • grundsätzlich Teil des Standards.


Neu

Nur noch verpflichtend wenn bereits gesetzlich vorgeschrieben. 


Praktische Bedeutung

Entlastung insbesondere für kleinere Unternehmen.


10. Menschenrechtsvorfälle wurden entschärft

Bisher

Bestätigte Vorfälle waren bereits Teil des VSME. 


Neu

Die KOM präzisiert jetzt:

  • bestätigte Vorfälle
  • nur bei relevanten Fällen
  • stärker verhältnismäßigkeitsorientiert

Außerdem:

  • für Unternehmen ≤10 Mitarbeitende vielfach freiwillig.


11. Value-Chain-Cap Tabelle ist komplett neu

Neu eingeführt

ANNEX II listet jetzt explizit welche Datenpunkte überhaupt von Geschäftspartnern angefragt werden dürfen. 


Praktische Bedeutung

Es begrenzt künftig:

  • ESG-Fragebögen
  • Lieferkettenanfragen
  • Bankenanfragen

gegenüber kleineren Unternehmen.


12. Der Standard wird deutlich stärker regulatorisch integriert

Neu

Der neue Entwurf ist deutlich stärker auf bestehende EU-Regulierungen und Sustainable-Finance-Anforderungen abgestimmt, insbesondere auf:

  • SFDR
  • EBA Pillar 3
  • Benchmark Regulation
  • CSRD
  • Omnibus
  • CSDDD.


Praktische Bedeutung

Der freiwillige Standard wird faktisch:

  • zum offiziellen europäischen KMU-Nachhaltigkeitsstandard.


Gesamtfazit

Die Kommission entwickelt den bisherigen VSME zu einem deutlich praxisnäheren und regulatorisch relevanteren Standard weiter. Besonders wichtig ist der direkte Bezug zum neuen Value-Chain-Cap, durch den der Standard künftig eine zentrale Rolle für kleinere Unternehmen in der Lieferkette großer CSRD-Unternehmen spielen wird. Gleichzeitig wurden viele Anforderungen flexibilisiert, der Fokus auf Verhältnismäßigkeit für kleinere Unternehmen verstärkt und der Standard stärker an die Anforderungen von Banken, Investoren und großen Unternehmen angepasst.

Kleinstunternehmen

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