Gehen Sie in Ihrem ESRS-Modul auf die Registerkarte "Berichte" im linken Menü. Erstellen Sie einen neuen Bericht oder klicken Sie auf einen bereits erstellen.
Sobald Sie den Bericht geöffnet haben, können Sie in Schritt 1 "Umfang bestimmen" alle Angabepflichten sehen, die Teil der ESRS-Berichterstattung sind. Haben Sie vorher eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Daato durchgeführt, sind bestimmte Angabepflichten und Datenpunkte bereits aktivitiert und deaktiviert. In der Spalte "Berichten?" wird für jede Angabepflicht und jeden Datenpunkt angezeigt, ob diese eingeschlossen ist (grün) oder ausgeschlossen (grau). Auch wenn der Umfang durch die integrierte Wesentlichkeitsanalyse automatisch festgelegt wurde, empfiehlt es sich, alle Angabepflichten nochmals zu prüfen und bei Bedarf flexibel anzupassen. eitere Informationen dazu, wie Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in den Bericht integrieren und wie die automatische Auswahl auf Grundlage der Wesentlichkeitsanalyse funktioniert, finden Sie in diesem Artikel.
Haben Sie keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Daato durchgeführt, sind alle Angabepflichten standardmäßig aktiviert. Sie können diese manuell deaktivieren oder auch wieder aktivieren, je nachdem, wie die Ergebnisse Ihrer Wesentlichkeitsanalyse, die Sie möglicherweise außerhalb von Daato durchgeführt haben, ausgefallen sind. Die Auswahl lässt sich flexibel anpassen, indem Sie den Schalter in der Spalte "Berichten?" umlegen. So behalten Sie die volle Kontrolle und können die Auswahl jederzeit basierend auf Ihren eigenen Entscheidungen und Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse anpassen.
Außerdem können Sie Gebrauch von Phase-in-Bestimmungen machen und bestimmte Angabepflichten ausschließen. Tun Sie dies, z. B. bei Angabepflicht E1-9, erscheint ein Fenster, in dem Sie die Gründe angeben müssen, warum Sie die Angabepflicht vorerst nicht berichten oder sie dennoch aufnehmen möchten. Sobald Sie auf „Bestätigen“ klicken, wird die Angabepflicht als Teil Ihrer ESRS-Berichterstattung ausgeschlossen bzw. eingeschlossen und entsprechend unzugänglich oder zugänglich.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Datenpunkte auszuschließen. Dazu können Sie einzeln gekennzeichneten Datenpunkte manuell abwählen oder mehrere gleichzeitig ausschließen, indem Sie mehrere Angabepflichten markieren und im Kopf des Standards mit nur einem Klick alle freiwilligen Datenpunkte dieses Standards gesammelt ausschließen.
Wenn Sie mehr Angaben machen möchten, als Sie berichten müssen, können Sie diese durch Klick auf "Unternehmensspezifische Angabepflichten hinzufügen" tun.
Wenn Sie die Liste der Angabepflichten, die in Ihren Bericht aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden sollen, fertiggestellt haben, klicken Sie auf „Als abgeschlossen markieren“ und navigieren Sie zu Schritt 2.
Die Datenpunkte unterscheiden sich von der EFRAG-IG3-Liste. Warum?
Teilweise sind die Datenpunkte in der IG 3-Liste nur durch mehrere Fragen abzubilden und werden daher in der Software durch mehrere Datenpunkte dargestellt, teilweise ist das Gegenteil der Fall, wenn Datenpunkte aus der IG § z.B. eigentlich nur ein Teil eines anderen Datenpunkts sind. Die Vollständigkeit der Datenpunkte auf unsere Software wurde vom Wirtschaftsprüfer Rödl & Partner bestätigt und im Rahmen des PS880-Audits auch noch einmal vom Wirtschaftsprüfer DDP entgegen der aktuellsten EFRAG-IG3-Datenpunktliste überprüft und deckt vollständig alle dort genannten Datenpunkte ab. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne ein Dokument zur Verfügung, das eine vollständige Zuordnung der IG3-Datenpunkt-IDs zu unseren Datenpunkten enthält. Bitte kontaktieren Sie uns, dazu unter support@daato.net.
Wie wird mit "Conditional" und "Alternative" Datenpunkten umgegangen?
Conditional Datenpunkte in Daato sind entweder explizit mit den entsprechenden Bedingungen aus den ESRS benannt oder werden durch vorangehende Fragen gesteuert, die den weiteren Verlauf der Datenpunkte beeinflussen. Ein Beispiel: „Gibt es XZ?“ – Falls „Nein“ ausgewählt wird, erscheinen keine weiteren zugehörigen Datenpunkte.
Alternative Datenpunkte werden in Daato durch entsprechende Benennung (z. B. „Menge des erzeugten oder verwendeten Mikroplastiks“) oder Freitextfelder, die volle Flexibilität bei der Beantwortung bieten, abgebildet. Weiterführende Informationen zu den Angaben können stets durch die Kommentarfunktion ergänzt werden.
Warum lassen sich Datenpunkte als nicht wesentlich ausschließen, wenn doch die Angabepflicht wesentlich ist?
Die Offenlegung von Informationen, die gemäß der Offenlegungspflicht in Bezug auf Kennzahlen (einschließlich ihrer einzelnen Datenpunkte) erforderlich sind, muss nicht gemeldet werden, wenn die Informationen nicht wesentlich sind (ESRS 1 Abs. 34). Dies gilt für fast alle Datenpunkte. Wichtig ist jedoch, dass der Geist einer Angabepflicht beibehalten wird, selbst wenn diverse Datenpunkte in ihr als nicht-wesentlich markiert werden, sofern die Angabepflicht wesentlich ist.
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