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Reduktions Planer
Sustainability Update: KOM-Entwürfe zur Überarbeitung der ESRS
Geändert am Mi, 13 Mai um 8:44 NACHMITTAGS
(13.05.26)
Die Europäische Kommission hat am 06.05.2026 die offiziellen Konsultationsentwürfe („KOM-Entwürfe“) für die vereinfachten ESRS veröffentlicht. Diese basieren auf den bereits bekannten EFRAG Simplified Drafts vom November 2025, enthalten aber nochmals gezielte Anpassungen und Klarstellungen und befinden sich aktuell bis zum 03.06.2026 in der Konsultationsphase.
Die grundsätzliche Richtung bleibt unverändert:
- deutlich weniger verpflichtende Datenpunkte
- stärkere Fokussierung auf Wesentlichkeit
- weniger narrative Angaben
- mehr Proportionalität und Umsetzbarkeit
- stärkere Annäherung an ISSB/IFRS Sustainability Standards
Die Kommission spricht selbst von:
- rund 61 % weniger mandatory datapoints
- stärkerer Priorisierung quantitativer Informationen
- klarerer Anwendung des Materialitätsprinzips
Was hat sich gegenüber den EFRAG-Entwürfen vom November 2025 geändert?
Die Kommission hat ausdrücklich bestätigt, dass sie den EFRAG-Draft nicht 1:1 übernommen hat, sondern gezielte Anpassungen vorgenommen hat. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
1. Materialitätsprinzip wurde nochmals klarer und strenger formuliert
Die KOM stellt klar: Nicht wesentliche Informationen sollen nicht berichtet werden.
Vorher: „not required to report“
Jetzt: „shall not report“
Praktische Bedeutung
Die Kommission will aktiv verhindern:
- Overreporting
- unnötige KPIs
- überdetaillierte Berichte
Zusätzlich wird ausdrücklich bestätigt:
- Top-down-Materialitätsansatz ist zulässig
- nicht jeder einzelne IRO muss separat bewertet werden
2. Fair Presentation wurde konkretisiert
Neu im KOM-Entwurf
Fair Presentation gilt:
- für das gesamte Sustainability Statement
- nicht für jeden einzelnen Datenpunkt
Bedeutung
Weniger Druck auf:
- perfekte Vollständigkeit jedes einzelnen KPIs
- übermäßige Prüfdokumentation
Mehr Fokus auf:
- Gesamtverständnis
- wesentliche Informationen
- entscheidungsnützliche Darstellung
3. Aggregation / Disaggregation wurde flexibilisiert
Neu im KOM-Entwurf
Die Ebene der Wesentlichkeitsanalyse bestimmt nicht automatisch die Berichtsebene.
Praktische Bedeutung
Mehr Flexibilität bei:
- regionalen Angaben
- Business-Unit-Angaben
- standortbezogenen Informationen
Unternehmen können stärker aggregieren.
4. Anticipated Financial Effects wurden entschärft
Neu im KOM-Entwurf
Die Kommission stellt klar:
a) Schätzungen sind zulässig
Finanzielle Effekte dürfen auf Schätzungen beruhen.
b) Anpassungen später = kein Reporting Error
Spätere Änderungen aufgrund neuer Informationen gelten nicht automatisch als Fehler.
c) Sensible Informationen dürfen ausgelassen werden
Wenn Informationen kommerziell sensibel oder geschäftsschädigend wären.
Bedeutung
Weniger Haftungs- und Prüfungsrisiken bei:
- Szenarioanalysen
- Forecasts
- Climate Risk Modelling
- langfristigen Finanzschätzungen
5. Klimaberichterstattung (ESRS E1) wurde pragmatischer
Neu
Reporting Boundary flexibler
Unternehmen dürfen:
- financial control
ODER - operational control
verwenden.
Das stärkt die ISSB-/IFRS-Kompatibilität.
Zusätzlich
Wenn Klimaziele nicht mit 1,5°C kompatibel sind, muss das transparent gemacht werden.
6. Menschenrechtsvorfälle wurden eingegrenzt
Neu
Nur noch: „substantiated incidents“ müssen berichtet werden. Dies wurde konsistent in S1, S2, S3 und S4 eingearbeitet.
Bedeutung
Keine Pflicht mehr zur Berichterstattung über:
- unbegründete Vorwürfe
- ungeklärte Beschwerden
- nicht substantiierte Fälle
7. Umweltverschmutzung / Mikroplastik wurden vereinfacht
Neu
Pflichtangaben nur noch für:
- primäre Mikroplastiken
Sekundäre Mikroplastiken:
- nur noch stark reduziert / qualitativ
8. Weitere gezielte Anpassungen
Zusätzlich neu bzw. konkretisiert:
- mehr Schutz sensibler Informationen
- neue Reliefs und Phase-ins
- stärkere CSDDD-Kohärenz
- Erleichterungen für Asset Manager
- mehr Flexibilität bei Pollutants und SVHC
Wie geht es weiter?
Die finale Verabschiedung der vereinfachten ESRS durch die Europäische Kommission wird aktuell bereits für Juli/August 2026 erwartet, spätestens jedoch bis Mitte September 2026. Anschließend folgt die formale Prüfphase („Scrutiny Period“) durch Europäisches Parlament und Rat, die in der Regel zwei Monate dauert. Sofern keine Einwände erhoben werden, treten die neuen ESRS kurz nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Verpflichtend gelten die neuen Standards ab Geschäftsjahr 2027, eine freiwillige frühere Anwendung für FY2026 ist jedoch bereits möglich.
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